Darf mein Kind in die Schule?
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule darf zunächst nicht betreten werden.